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Ausnahmegenehmigung

Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt erstaunlicherweise auch für die StVZO. Ja, wer hätte das gedacht. Einen willigen Blaukittel vorausgesetzt, ist auch hier Spielraum vorhanden. Ursprünglich erfunden wurde die Ausnahmegenehmigung in vor EG Regelungszeiten. Ausländische Fahrzeuge entsprachen gelegentlich nicht den hierzulande geforderten Vorschriften und eine entsprechende Umrüstung wäre finanziell unzumutbar, wenn nicht gänzlich unmöglich gewesen. Zum Beispiel hat sicherlich jeder schon einmal einen Ami-Oldie gesehen, bei dem die Rücklichter gleichzeitig als Blinker genutzt wurden.

Nun waren und sind einige Prüfer / Prüfstellen der Auffassung, das solche Ausnahmegenehmigungen nicht nur auf Importe beschränkt sein dürften (Gleichbehandlung und so). Deshalb ist da auch für unsereins manches möglich. Dazu gehört auch das allseits beliebte, weil schön kleine, sogenannte 80er-Kennzeichen. Aber hierfür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu bekommen, ist mittlerweile beinahe unmöglich.

Durchaus gute Chancen bestehen aber beim Zündschloss bzw. der wie es so schön heisst “eingebauten Diebstahlsicherung”. Wer bei seinem Umbau eine möglichst cleane “Lenkstangenlandschaft” anstrebt, wird sicherlich mit dem Gedanken spielen, das Zündschloss z. B. im Rahmendreieck unterzubringen. Dumm nur, das damit das Lenkschloss seiner Funktion beraubt wird und die oben genannte Diebstahlsicherung perdu ist. Hier kommt nun unser Blaukittel ins Spiel. Per Ausnahmegenehmigung kann er nämlich verfügen, das die Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitgeführt werden darf (funktioniert allerdings nur bei Fahrzeugen, die vor 2003 erstmals zugelassen wurden). Dies kann die gute alte Panzerkette oder aber z. B. ein Bremsscheibenschloss sein. Meist wird jedoch zusätzlich eine Sondergenehmigung des Kreises verlangt, was die ganze Geschichte wieder relativ teuer macht. Kann man den Kittelträger jedoch davon überzeugen, eine elektronische Alarmanlage (gibts mit Zündunterbrechung, Fernstart, usw. für relativ kleines Geld) als Diebstahlsicherung zu akzeptieren. So ist diese dann natürlich fest verbaut, die Ausnahmegenehmigung gar nicht mehr nötig und das Zündschloss kann sogar komplett entfallen.

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