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Hier soll es um die gesetzlich erlaubte Beimischung von Biosprit zum Kraftstoff gehen. Derzeit ist es erlaubt bis maximal 5% Biosprit zum Kraftstoff zu geben. Bis vor kurzem war geplant gesetzlich eine Beimischung von 10% bei Normal- und Superbenzin festzuschreiben. Dies ist mittlerweile (vorerst) vom Tisch. Aber früher oder später wird wieder einer unserer Volksvertreter mit dieser Glorreichen Idee an die Öffentlichkeit kommen.
Ist doch ne gute Sache, wo liegt das Problem mag manch einer denken. Für die Mineralölkonzerne auf jeden Fall, sollen sie doch hier quasi verpflichtet werden, ihr auf teurem Mineralöl basierendes Benzin mit billigem Biosprit zu panschen. Weiterhin ist Biosprit dermassen Umweltfreundlich, das sogar Greenpeace gegen diesen Vorschlag protestierte. Bezieht man nämlich den Herstellungsprozess des Biokraftstoffes in die Energiebilanz mit ein, so sieht diese gar nicht mehr so rosig aus. Ausserdem gibt es noch einige gar nicht mal so geringe technische Probleme beim Biokraftstoff. Übrigens auch schon bei der derzeitigen 5%-igen Beimischung.
Das Zeug verätzt leider alle unbehandelten Oberflächen (bei höherer Zugabe natürlich dementsprechend stärker). Wer bereits in den 80er / 90er Jahren mit dem Mopped unterwegs war, wird sich daran erinnern, das rostende Tanks (von innen mein ich natürlich) früher beinahe unbekannt waren. Mittlerweile gammeln die Dinger schneller als man gucken kann, wenn sie nicht versiegelt sind. Das gleiche passiert natürlich auch im inneren des Motors, Vergasers, der Einspritzanlage, usw. Und jetzt wird`s interessant. Wer haftet für die entstandenen Schäden ???
Rein theoretisch müssten die Mineralölkonzerne für die Schäden haften, nur wie soll Otto Normal- verbraucher nachweisen, das der Biosprit am vorzeitigen ableben seines Motors Schuld ist ??? Dies liesse sich nur durch ein Sachverständigengutachten erreichen. Natürlich ist ein solches Gutachten nicht gerade billig und natürlich müsste man dieses erst einmal vorfinanzieren. Nächstes Problem: Kein Sachverständiger könnte zweifelsfrei feststellen, das allein der Biokraftstoff den Schaden verursacht hat und nicht vielleicht mangelnde Wartung oder natürlicher Verschleiss. Ein Anspruch auf Schadenersatz bestünde aber nur, wenn allein der Biokraftstoff der Schuldige wäre. Dieses Unterfangen kann man also getrost als aussichtslos bezeichnen. Einziger Lichtblick, wäre eine Beweislastumkehr. Dann müssten die Mineralölkonzerne beweisen, das ihr Biosprit nicht Schuld ist. Aber genau dieses werden die Konzerne zu verhindern wissen.
Es gäbe natürlich die Möglichkeit, Normal- und Superzapfsäulen mit Warnhinweisen zu versehen.
Als Alternative könnten die Mineralölkonzerne Super Plus mit weiterhin 5%-iger Beimischung im Programm behalten. Aber dreimal dürft ihr raten wie teuer der bald sein würde und die lachenden dritten wären wiedermal die Ölmultis.
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