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Verkehrszentralregister

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Jeder Verkehrsteilnehmer kennt das Verkehrszentralregister (VZR), im Volksmund als Flensburger Verkehrs-
sünderkartei bekannt, entweder vom Hörensagen oder aus eigener leidvoller Erfahrung. Wer hat in seiner Laufbahn als motorisierter Verkehrsteilnehmer noch keinen Eintrag dort gehabt. Deshalb hier einige Info`s rund um`s Punktekonto:

Auskunft über den Stand des Punktekontos

Über den Stand seines Punktekontos im Verkehrszentralregister kann man sich jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren. Das Antragsformular kann im Internet unter www.kba.de herunter- geladen werden. Die Anfrage muss schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Hierzu die persönlichen Daten im Formular eintragen und die Unterschrift beglaubigen lassen oder eine Kopie des Personal- / Reisepasses beifügen. Anschrift: Kraftfahrt Bundesamt, 24932 Flensburg.

Benachrichtigung über den Stand des Punktekontos

Beim erreichen bestimmter Punktestände erhält man automatisch eine Mitteilung der zuständigen Ver- waltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde). Dies geschieht bei folgenden Punkteständen:

      8 - 13 Punkte

      Die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt den Betroffenen schriftlich und weist ihn  auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin. Die Teilnahme führt zu einem Punktabzug je nach Punktestand.

    • bei 8 Punkten werden 4 Punkte abgezogen
    • bei 9-13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen
    • Aufbauseminare werden von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Der Kurs umfasst 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten und eine praktische Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

      Die Möglichkeit des Punkteabzuges durch ein Aufbauseminar kann nur alle 5 Jahre einmal in An- spruch genommen werden. Die Kosten betragen etwa 250€ - 400€.

 

      14 - 17 Punkte

      Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer be- stimmten Frist an. Der Punkterabatt entfällt. Kommt man der Aufforderung nicht nach, wird der Führerschein entzogen. Neben dem Besuch des Aufbauseminars ist auch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung möglich. Dies ist ein Einzelgespräch mit mindestens drei Sitzungen (ca. 300€ - 350€)

      Die Fahrerlaubnisbehörde teilt ausserdem mit, das bei erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

       

      18 Punkte und mehr

      Der Betroffene gilt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Wiedererteilung ist frühestens nach 6 Monaten und nur bei Vorlage eines positiven Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, MPU, Idiotentest) möglich.

 

Punkte im VZR

Im Verkehrszentralregister werden insbesondere folgende Verkehrsverstösse eingetragen:

  • Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach §24 oder §24a des Strassenver- kehrsgesetzes
  • Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass der Regelsatz für die jeweilige Zuwiderhandlung gegen ver- kehrsrechtliche Vorschriften 40€ oder mehr beträgt.

    Dies bedeutet, dass auch in Fällen, in denen in einem Gerichtsverfahren die Höhe des Bußgeldes, mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen, nachträglich herabgesetzt wird, trotzdem der Regelsatz als Bemessungsgrundlage für die Eintragung im VZR gilt.

     

    Tilgungsfristen / Löschung

    Eintragungen im VZR werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Bei Eintragungen wegen einer Ord- nungswidrigkeit beträgt diese Frist 2 Jahre. Werden während dieses Zeitraumes weitere Vergehen im VZR eingetragen, so werden alle Eintragungen erst nach Ablauf der letzten Frist gelöscht.

    Wurde eine Eintragung gelöscht, so wird diese für ein weiteres Jahr gespeichert, darf jedoch nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden.

    Bei Straftaten beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre. Ausnahmen sind hier Alkoholstraftaten, für die eine generelle Tilgungsfrist von zehn Jahren gilt. Auch hier bleiben alle Eintragungen bis zum Ablauf der letzten Eintragung erhalten.

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